Die qualifizierten Berufsabschlüsse „Theaterpädagogin BuT®“ beziehungsweise „Theaterpädagoge BuT®“ existieren seit Oktober 1999. Der Berufsabschluss wird an Personen vergeben, die auf der Basis einer künstlerischen und/oder pädagogischen Erstausbildung eine intensive curricular aufgebaute Weiterqualifizierung mit mindestens 1700 Unterrichtsstunden (45 Minuten) an einem vom Bundesverband Theaterpädagogik e.V. anerkannten Weiterbildungsinstitut mit Erfolg abgeschlossen haben.
Die Abschlüsse „Theaterpädagoge BuT®“ beziehungsweise „Theaterpädagogin BuT®“ sind – anders als die Bezeichnungen „Theaterpädagoge“ und „Theaterpädagogin“ gesetzlich geschützt.
Ein Überblick über die aktuellen universitären und nicht-universitären Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung für Theaterpädagog:innen und Theaterlehrer:innen findet sich in den von Elisa Rogmann/Raimund Finke und Joachim Reiss erstellten Dokumentationen in der „Zeitschrift für Theaterpädagogik“, Heft 72 (April 2018):