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Seit 1999 gibt es bundesweit geltende Rahmenrichtlinien des Bundesverbandes Theaterpädagogik e.V. für theaterpädagogische Bildungsgänge. Diese wurden zuletzt im Oktober 2018 und Oktober 2023 überarbeitet. Ihr Hauptziel: den Abschluss „Theaterpädagogin BuT®“ bzw. „Theaterpädagoge BuT®“ zu schützen und die Anerkennung der in diesem Bereich tätigen Fachkräfte zu stärken. Bildungsinstitutionen können ihre theaterpädagogischen Bildungsgänge durch den Bundesverband anerkennen lassen.

In den letzten 40 Jahren sind viele verschiedene Bildungsgänge in der Theaterpädagogik entstanden – mit unterschiedlichen Ansätzen, aber ähnlichen Zielen und Strukturen. Der Bundesverband Theaterpädagogik e.V. bringt diese Vielfalt unter ein gemeinsames Dach und berücksichtigt dabei auch internationale Erfahrungen aus der Berufsausbildung.

Eine klare Struktur in der theaterpädagogischen Berufsbildung sowie verbindliche Weiterbildungsprinzipien und Inhalte sorgen für eine fundierte Qualifizierung. Als größter bundesweiter Zusammenschluss von praktizierenden Theaterpädagoginnen und -pädagogen sowie Bildungsinstituten legt der BuT die Kriterien für die Anerkennung zweier Bildungsgänge fest – mit unterschiedlichen Schwerpunkten und Abläufen. Dazu gehören auch Regelungen zur Anerkennung von Institutionen als verantwortliche Träger dieser Bildungsgänge sowie zur konkreten Umsetzung.

Diese Vereinbarungen stellen sicher, dass die Ausbildung qualitativ hochwertig bleibt, Bildungsangebote vergleichbar sind und die Wege für Teilnehmende flexibler sowie fundierter werden. Langfristiges Ziel ist es, die gesellschaftliche Anerkennung dieser Abschlüsse weiter zu stärken.

Der BuT gestaltet diese Regelungen gemeinsam mit zahlreichen Bildungsinstituten und Mitgliedern. Konkret geht es um:

Die Rahmenrichtlinien als PDF