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Theaterpädagogin BuT® / Theaterpädagoge BuT®

Aufbau-Weiterbildung

Als Vertiefung der BuT-Grundlagen oder als eigenständige Weiterbildung – die Abschlüsse „Theaterpädagoge BuT®“ und „Theaterpädagogin BuT®“ sind im Gegensatz zu den allgemeinen Bezeichnungen gesetzlich geschützt.

Die qualifizierten Berufsabschlüsse „Theaterpädagogin BuT®“ beziehungsweise „Theaterpädagoge BuT®“ existieren seit Oktober 1999. Der Berufsabschluss wird an Personen vergeben, die auf der Basis einer künstlerischen und/oder pädagogischen Erstausbildung eine intensive curricular aufgebaute Weiterqualifizierung mit mindestens 1700 Unterrichtsstunden (45 Minuten) an einem vom Bundesverband Theaterpädagogik e.V. anerkannten Weiterbildungsinstitut mit Erfolg abgeschlossen haben.

Die Abschlüsse „Theaterpädagoge BuT®“ beziehungsweise „Theaterpädagogin BuT®“ sind – anders als die Bezeichnungen „Theaterpädagoge“ und „Theaterpädagogin“  gesetzlich geschützt.

Ein Überblick über die aktuellen universitären und nicht-universitären Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung für Theaterpädagog:innen und Theaterlehrer:innen findet sich in den von Elisa Rogmann/Raimund Finke und Joachim Reiss erstellten Dokumentationen in der „Zeitschrift für Theaterpädagogik“, Heft 72 (April 2018):

Weiterbildungs-Institute

Wer bildet weiter?

Hier findet ihr alle Institute, die zum/zur Theaterpädagoge BuT® beziehungsweise Theaterpädagogin BuT® weiterbilden.