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Nachträgliche Anerkennung

„Ich arbeite doch schon als Theaterpädagog:in…“

Hier findet ihr das Formular für den Antrag auf persönliche (nachträgliche) Anerkennung zur „Theaterpädagogin BuT®” beziehungsweise zum „Theaterpädagogen BuT®”.

Grafik bunt

Für Einzelpersonen, die eine persönliche nachträgliche Anerkennung als Theaterpädagog:in BuT® anstreben, gibt es ein spezielles Anerkennungsverfahren. Durch die Vorlage entsprechender Nachweise zur Eignung kann geprüft werden, ob die erforderlichen Qualifikationen erfüllt sind.

Folgende Möglichkeiten einer Qualifikation, die zu einer nachträglichen Anerkennung berechtigen, sind in den Rahmenrichtlinien des Bundesverbandes Theaterpädagogik e.V. verankert:

a) Ihr seid Absolvent:innen eines mit dem BuT Ausbildungssystem vergleichbaren theaterpädagogischen Hochschullehrganges (wie in den Rahmenrichtlinien unter § 5.1 dargestellt ist) und weist zeitnah zum Datum des Antrages eine dreijährige kontinuierliche hauptberufliche Tätigkeit als Theaterpädagoge/ -pädagogin in der Arbeit mit nicht-professionellen Darsteller:innen (theaterpädagogischen Zielgruppen) nach. Vom Nachweis der Berufstätigkeit ausgenommen sind Absolvent:innen von theaterpädagogischen Bachelor-Masterstudiengängen..

b) Im Zeitraum bis 2002 habt ihr eine theaterpädagogische Weiterbildung mit einem zeitlichen Umfang von mindestens 1.700 Unterrichtsstunden beendet (wenn diese Ausbildung den curricularen Inhalten wie in den Rahmenrichtlinien unter §5.1 dargestellt, entsprochen hat) und weist zeitnah zum Datum des Antrages eine dreijährige kontinuierliche hauptberufliche Tätigkeit als Theaterpädagoge/-pädagogin in der Arbeit mit nicht-professionellen Darsteller:innen nach. Die einzelnen Bildungsabschnitte können an verschiedenen Bildungseinrichtungen durchgeführt und abgeschlossen worden sein. 

c) Bis 2002 habt ihr mindestens ein artverwandtes Hochschulstudium absolviert und weist zeitnah zum Datum des Antrages eine zehnjährige kontinuierliche hauptberufliche Tätigkeit als Theaterpädagoge/ -pädagogin in der Arbeit mit nicht-professionellen Darsteller:innen sowie die kontinuierliche Teilnahme an theaterpädagogischen Fortbildungen nach.  

Die Rahmenrichtlinien könnt ihr hier einsehen:

Die nachträgliche Anerkennung wird durch einen individuellen Einzelantrag sowie durch erforderliche Nachweise bei der Bildungskommission beantragt. 


Formular für den Antrag auf persönliche (nachträgliche) Anerkennung zur „Theaterpädagogin BuT®” beziehungsweise zum „Theaterpädagogen BuT®: